Sachkunde §11 - Voraussetzung für die Betreiber von Hundetagesstätten
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren § 11
(1) Wer
1. Wirbeltiere
a) nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs.1 oder § 10a genannten Zwecken oder
b) nach § 4 Abs. 3 zu dem dort genannten Zweck
züchten oder halten,
2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
2a. Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,
2b. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,
2c. Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
3. gewerbsmäßig
a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten,
b) mit Wirbeltieren handeln,
c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder
e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3. in den Fällen des Satzes 1 Nr.1 bis 3 Buchstaben a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr.1 beizufügen.
Was bedeutet das?
Um sicherzustellen, dass Hunde artgerecht betreut werden, muss eine qualifizierte Ausbildung nachgewiesen werden. Die Veterinärämter überprüfen und genehmigen dies, ohne die Zustimmung ist kein offizielles Gewerbe möglich.
Als gewerbsmäßige Tätigkeit wird angesehen, wenn eine Person gegen Entgelt dauerhaft mehrere Hunde von Dritten in Pflege nimmt - dann wird der Sachkundenachweis erforderlich. Hier soll einfach vermieden werden, dass Hunde einem unnötigen Risiko ausgesetzt werden, weil der Beruf des Hundetrainers/Hundebetreuers leider nicht geschützt ist und sich entsprechend viele schwarze Schafe in diesem Bereich tummeln.